- Allgemeines
- Privat Versicherte und private Zusatzversicherungen
- Gesetzlich Versicherte und Osteopathie
- Heilpraktiker
- Physiotherapie
- Bezahlung
- Zur Beachtung
Allgemeines
Als ganzheitliche Praxis biete ich Ihnen ein breites Spektrum innovativer, effizienter und bewährter Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Um Ihr Anliegen ganzheitlich zu erfassen nehme ich mir Zeit. Für einen Konsultationstermin sollten Sie sich 45 bis 60 Minuten Zeit einplanen.
Ich bemühe mich darum, dass keine Wartezeiten entstehen. Leider ist das im Alltag nicht immer realisierbar. Eventuelle Verzögerungen von 5 bis 15 Minuten bitte ich zu entschuldigen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich grundsätzlich keinen Schriftverkehr mit Ihrer Krankenkasse führe.
Privat Versicherte und private Zusatzversicherungen
Patienten mit Beihilfe, einer privaten Krankenversicherung oder privaten Zusatzversicherung erhalten den mit ihrer Versicherung vertraglich vereinbarten Zuschuss. Nach dem Behandlungstermin bzw. der Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung, welche Sie bei Ihrer Versicherung geltend machen können.
Gesetzlich Versicherte und Osteopathie
Patienten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten für osteopathische Behandlungen eine Bezuschussung. Wie hoch die finanzielle Beteiligung ist und welche Voraussetzungen zur Kostenübernahme bestehen, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Nach dem Behandlungstermin bzw. der Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung für Ihre Krankenkasse.
Hinweis: Für gesetzlich Versicherte, die neben osteopathischen Behandlungen, langfristig eine ganzheitlich-medizinische Versorgung wünschen, empfiehlt es sich, eine entsprechende Zusatzversicherung für sich bzw. die ganze Familie abzuschließen.
Heilpraktiker
Heilpraktiker-Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des normalen Versicherungsschutzes in der Regel nicht erstattet. Private Krankenkassen, die Beihilfe oder private Zusatzversicherungen übernehmen vielfach die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, Beihilfestelle oder privaten Zusatzversicherung über eine mögliche Kostenübernahme.
Heilpraktiker sind in ihrer Honorargestaltung grundsätzlich frei und unabhängig. Als Abrechnungsgrundlage und Orientierungshilfe gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Berechnung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch einen Leistungsträger und ist durch den Patienten zu begleichen.
Physiotherapie
Die physiotherapeutischen Leistungen erfolgen nach Verordnung durch einen Arzt auf einem Privatrezept oder werden privat, nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, in Rechnung gestellt.
Zur Beachtung
Bitte beachten Sie, dass versäumte oder nicht wahr genommene Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, mit der entsprechend geplanten Zeit und Leistung in Rechnung gestellt werden.
Bezahlung
Das Honorar für Einzeltermine ist direkt nach der erbrachten Leistung, bar oder per EC Zahlung, zu begleichen. Für Neukunden gilt dieselbe Regelung.